Lady Lizz und ihr Spielzeug

unser Sklavenvertrag

Wie ich bereits in "über mich" schrieb, erfolgte meine Versklavung am 19. 12. 2016.

Selbstverständlich haben wir im Vorfeld unsere Rechtsverhältnisse, unter dem Blickwinkel "Was wollen wir?" besprochen und schriftlich fixiert.
Hinzufügen möchte ich an dieser Stelle, daß wir Beide wissen, daß, wie auch immer gestrickte, Sklavenverträge, wegen offenkundiger Sittenwidrigkeit keinen Rechtsbestand haben, also im Endeffekt (leider) "nur Spielregeln" sind, die nur soweit halten, wie beide Seiten dazu bereit sind.

Allerdings ist es unser Bestreben, wirklich zu 100% als Herrin und Sklave zu leben und das in allen Bereichen, die das Leben mit sich bringt.
Aus diesem Grund habe ich, soweit dies für die jeweiligen einzelnen Rechte der Herrin möglich ist, ihr, unabhängig vom Sklavenvertrag, einzelne, rechtsgültige (Einverständnis)Erklärungen gegeben.
An dieser Stelle sei noch angemerkt, daß wir, spätestens nach meinem Umzug an den Wohnort der Herrin, der noch dieses Jahr erfolgen soll (noch trennen uns ca. 2,5 Autostunden) und für den das finden eines auskömmlichen Job's die Grundlage bildet, weitere rechtliche Vereinbarungen und weitere Maßnahmen ergreifen, die, soweit es irgend rechtskonform realisierbar ist, meine Herrin auch tatsächlich rechtlich in die Lage versetzen, (in Allem) Herrin sein zu können und auch über die nötigen Machtmittel zu verfügen, sollte dies einmal notwendig sein, ihren Willen gegenüber dem Sklaven, auch gegen dessen Widerstand, durchsetzen zu können. ;-)

Mein persönlicher Wunsch ist es, eine Situation herbeizuführen, die meine Herrin wirklich rechtssicher in solche eine Position mir gegenüber rückt, daß ich ihr in der Tat faktisch als Eigentum gehöre und mich auch nicht mehr daraus lösen kann.
Sollte es Leser/innen geben, die diesbzgl. Erfahrungen haben, bin ich für Tips, Hinweise & Ratschläge, dankbar (Kontakt).



Hier mal die wichtigsten Punkte unserer Vereinbarungen, die Dritte interessieren könnten:


  • Die Herrin ist Alleineigentümerin der Sexualität des Sklaven, in diesem Zusammenhang auch seines Körpers, und hat uneingeschränkt alle denkbaren Rechte, diesen zu (be)nutzen.
  • Im Zusammenhang mit der sexuellen und SMtechnischen Benutzung des Sklaven, hat die Herrin ein uneingeschränktes Recht auf Körperverletzung, welches auch für Dritte, die duch die Herrin hinzugezogen werden oder denen die Herrin den Sklaven zur Verfügung stellt, gilt (entsprechende, rechtsgültige Einwilligung zur Körperverletzung liegt vor).
  • Die Herrin hat das Recht, den Sklaven jederzeit Dritten zur Benutzung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Herrin hat das Recht, alle ihr über den Sklaven bekannten Daten (Wort & Bild), nach eigenem Belieben zu verwenden. Dies schließt auch beliebige Veröffentlichungen ein (entsprechende, rechtsgültige Erklärung liegt vor).
  • Die Herrin hat das Recht, den Sklaven gegenüber jeder, von ihr dafür als geeignet erachteten, Person oder Personengruppe zu outen (entsprechende, rechtsgültige Erklärung liegt vor).

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1 Kommentar:

  1. Na das ist doch ein Perfekter Vertrag für einen Sklaven und sine Herrin...Gratuliere..

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